Privatpilotenlizenz (Flugzeuge)
Was beinhaltet die PPL(A)-Ausbildung?
Der Inhaber einer PPL(A) – Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) – ist berechtigt, Flüge ohne Vergütung als Pilot-in-Command oder als Copilot eines Luftfahrzeugs in nichtgewerblichen Flugbetrieben durchzuführen.
Theorieunterricht
Die Ausbildung umfasst zwei Wochen Unterricht von Montag bis Freitag und wird ausschließlich auf Englisch von den hauseigenen Ausbildern von Bartolini Air durchgeführt. Der verbleibende Teil wird im Selbststudium absolviert und kann von zu Hause aus über e-Bart, unsere spezielle Online-E-Learning-Plattform, durchgeführt werden.
Der theoretische Kurs umfasst folgende Fächer:
- Luftrecht
- Allgemeine Luftfahrzeugkunde
- Flugplanung & Leistung
- Menschliche Leistungsfähigkeit & Grenzen
- Meteorologie
- Navigation
- Betriebliche Verfahren
- Flugprinzipien
- Kommunikation
Flugausbildung
Der praktische Teil umfasst 45 Flugstunden auf einem einmotorigen Flugzeug bei Tageslicht und nach VFR (Visual Meteorological Rules), was im Grunde Flüge bei guten Wetterbedingungen bedeutet.
Die Ausbildung wird in sehr modernen Flugzeugen durchgeführt, die mit einem Electronic Flight Instrument System (EFIS), also einem sogenannten Glascockpit, ausgestattet sind. Zehn der fünfundvierzig Flugstunden werden im Alleinflug durchgeführt – das heißt, es befindet sich kein Fluglehrer an Bord und der Schüler fungiert als verantwortlicher Pilot (Pilot in Command – PIC).
Die Abschlussprüfung, der sogenannte Skill Test, wird vor Ort von einem Prüfer durchgeführt, der von einer Luftfahrtbehörde eines vom Schüler gewählten EASA-Mitgliedstaates ernannt wird.
Voraussetzungen
Eine Person, die eine PPL(A)-Lizenz beantragt, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestens 16 Jahre alt beim Beginn des Theorieunterrichts
- Mindestens 17 Jahre alt zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung (bei Minderjährigen ist zusätzlich die Zustimmung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten erforderlich)
- Erfolgreicher Abschluss der Sekundarschulbildung oder eines gleichwertigen Abschlusses
- Keine Vorstrafen
- Besitz eines medizinischen Tauglichkeitszeugnisses mindestens der Klasse II, ausgestellt von einem flugmedizinischen Sachverständigen. Wenn Sie planen, später eine CPL(A)-Lizenz zu erwerben, wird dringend empfohlen, bereits vor Beginn der PPL(A)-Ausbildung ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse I zu beantragen, um mögliche gesundheitliche Einschränkungen frühzeitig auszuschließen.
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